Aufgaben des Kreisbauernverbandes sind
* die Wahrung und die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen des Landvolkes, einschließlich der Landfrauen und der Landjugend,
* die Betreuung und Beratung der Mitglieder in allen Belangen der Landwirtschaft, insbesondere auch in Rechts-, Verwaltungs-, Sozial-, Versicherungs- und Steuerangelegenheiten,
* die Vertretung gegenüber allen Behörden,
* sowie die Vertretung der Interessen des ländlichen Raumes.